Die Frage nach dem Preis kommt fast immer erst am Ende des Erstgesprächs, meist etwas verlegen. Dabei ist sie die vernünftigste Frage überhaupt. Dieser Beitrag beantwortet sie so konkret, wie es seriös geht – mit den Sätzen, zu denen ich tatsächlich arbeite.
Warum es keine einfache Zahl gibt
Buchhaltung ist keine Ware mit festem Stückpreis. Zwei Betriebe mit demselben Umsatz können sich im Aufwand um den Faktor drei unterscheiden. Entscheidend sind:
- Belegzahl – 40 Belege im Monat sind etwas anderes als 400
- Zustand der Unterlagen – sortiert oder Schuhkarton
- Zahl der Konten und Vorsysteme – ein Bankkonto oder fünf plus Kassensystem plus Zahlungsdienstleister
- Rückstände aus der Vergangenheit
Wer Ihnen ohne Blick auf diese Punkte eine Zahl nennt, rät.
Was Sie bei mir zahlen
Alle Angaben netto zuzüglich Umsatzsteuer, Stand 2026.
Laufende Buchführung
Bei einem Jahresumsatz zwischen 12.500 und 100.000 Euro rechne ich zwischen 75,00 und 120,00 Euro je Stunde ab. Wo Sie innerhalb dieser Spanne liegen, hängt vom Umfang und der Komplexität ab – nicht von Verhandlungsgeschick. Bei höherem Jahresumsatz vereinbaren wir den Satz individuell.
Auf Wunsch rechne ich statt nach Stunden eine feste Monatspauschale ab. Das lohnt sich, wenn Ihre Buchhaltung monatlich ähnlich umfangreich ist – dann wissen Sie vorher, was auf der Rechnung steht.
Büro-Service und Nebenkosten
- Schreibarbeiten und Unterlagen aufbereiten: 75,00 € / Std.
- Post und Telekommunikation: 30,00 – 55,00 € pauschal
- Fahrt- und Materialkosten: nach Aufwand, vorher abgestimmt
Auf jeder Rechnung steht zusätzlich eine Auslagenpauschale von 20,00 Euro für Porto, Kopien und Telefon. Wenn Sie es lieber genau haben möchten, rechne ich die tatsächlichen Auslagen stattdessen einzeln ab.
Was nicht anfällt
Es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestlaufzeit. In einem ruhigen Monat mit wenigen Belegen zahlen Sie entsprechend weniger. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Warum ich günstiger sein kann als eine Kanzlei
Zwei Gründe, beide unspektakulär.
Erstens bin ich als selbstständige Bilanzbuchhalterin nicht an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Steuerberater müssen sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens bewegen; ich kann frei vereinbaren.
Zweitens ist mein Verwaltungsaufwand gering. Kein Sekretariat, keine Zwischenebene – Sie sprechen immer mit derselben Person.
Das heißt nicht, dass ich eine Kanzlei ersetze. Es heißt, dass der Teil, den ich übernehmen darf, bei mir weniger kostet.
Woran Sie ein realistisches Angebot erkennen
Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, achten Sie auf diese vier Punkte:
- Wurde nach der Belegzahl gefragt? Wenn nicht, ist die Kalkulation geraten.
- Sind Nebenkosten benannt? Porto, Fahrtkosten und Schreibarbeiten tauchen sonst später als Überraschung auf.
- Ist der Leistungsumfang klar abgegrenzt? Insbesondere: Wer macht den Jahresabschluss?
- Gibt es eine Mindestlaufzeit? Lange Bindungen sind bei laufender Buchhaltung unüblich.
Der Punkt, den man leicht übersieht
Ich darf als Bilanzbuchhalterin keine Steuerberatung leisten. Meine Tätigkeit umfasst das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung – § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Jahresabschluss, Steuererklärungen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung bleiben Ihrer Steuerkanzlei vorbehalten. Rechnen Sie deren Honorar also mit ein, wenn Sie Ihre Gesamtkosten kalkulieren. Die gute Nachricht: Eine saubere laufende Buchhaltung senkt den Aufwand der Kanzlei spürbar – dort sparen Sie an anderer Stelle.
Was ein Erstgespräch bringt
Zwanzig Minuten genügen meist für eine belastbare Einschätzung. Bringen Sie mit, was Sie haben: einen Monat Belege, den letzten Jahresabschluss, eine Vorstellung von der Mitarbeiterzahl. Danach nenne ich Ihnen eine Spanne, keine Fantasiezahl.
Eine erste Orientierung liefert auch der Preisrechner. Verbindlich ist er nicht – das Honorar vereinbaren wir schriftlich.
Erstgespräch vereinbaren · kostenfrei, Mo–Fr zwischen 8:30 und 14:30 Uhr.